Schokoticket - Antrag auf Übernahme von Schülerfahrtkosten

Alle Vollzeitschüler, die weiter als 5 km von der Schule entfernt wohnen, können ein Schokoticket beantragen.
Teilzeitschüler (Berufsschüler) müssen einen Erstantrag im Sekretariat stellen, den Grundbescheid des Kreises abwarten, bevor sie eine Fahrtkostenerstattung beantragen können.
Die Anträge bitte digital ausfüllen und im Schulbüro abgeben.

Nähere Informationen finden Sie in nachfolgendem Merkblatt: