Schokoticket - Antrag auf Übernahme von Schülerfahrtkosten
Alle Vollzeitschüler, die weiter als 5 km von der Schule entfernt wohnen, können ein Schokoticket beantragen.
Teilzeitschüler (Berufsschüler) müssen einen Erstantrag im Sekretariat stellen, den Grundbescheid des Kreises abwarten, bevor sie eine Fahrtkostenerstattung beantragen können.
Die Anträge bitte digital ausfüllen und im Schulbüro abgeben.
- Schokoticket - Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten
- Praktikumsbescheinigung (Anlage Übernahme von Schülerfahrkosten im Rahmen eines zu absolvierenden Praktikums)
Nähere Informationen finden Sie in nachfolgendem Merkblatt: