DeutschlandTicket - Antrag auf Übernahme von Schülerfahrtkosten

Info DeutschlandTicket Schule

Ist der Schulweg zur nächstgelegenen Schule (Sekundarstufe II) länger als 5 km, haben Sie ggf. Anspruch auf Fahrtkostenübernahme.

Der vollständig ausgefüllte Antrag für das DeutschlandTicket Schule muss im Sekretariat des Berufskollegs eingereicht werden.

WICHTIG: Der Antrag muss am PC ausgefüllt werden. Handschriftlich ausgefüllte Bestellscheine können beim Schulträger nicht eingereicht werden.

Der Schulträger entscheidet, ob ein DeutschlandTicket Schule ausgegeben wird.

Sollten Sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, reichen Sie bitte eine Kopie Ihres Bescheids zusammen mit dem Antrag ein. 

Familien, deren Kinder einen Anspruch auf Fahrtkostenübernahme durch den Schulträger haben, zahlen für ein DeutschlandTicket Schule einen Eigenanteil von 14 Euro für das erste Kind bzw. 7 Euro für das zweite Kind pro Monat und Ticket.

Volljährige Kinder einer Familie bleiben bei dieser Zählung unberücksichtigt und zahlen dann in jedem Fall das gleiche Fahrgeld wie für das erste anspruchsberechtigte Kind.

Nähere Informationen finden Sie in nachfolgendem Merkblatt: